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Ein paar Regeln

Beim Landschaftspark Duisburg-Nord handelt es sich um ein Denkmal. Bitte hinterlassen Sie den Park, wie Sie in vorgefunden haben.

Das Betreten des gesamten Parkgeländes sowie dessen Nutzung erfolgen auf eigenes Risiko. Gleiches gilt für das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf den unterschiedlichen Parkplatzflächen.

Auch das Fotografieren oder Drehen ist im Landschaftspark gerne möglich. Starts mit Unbemannten Luftfahrzeugsystemen (Drohnen) sind im Landschaftspark Duisburg-Nord aus Sicherheits- und Haftungsgründen ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für gewerbliche oder redaktionelle Projekte kann nach Terminabsprache eine Sondergenehmigung bei der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH beantragt werden. Mehr dazu im Bereich Fotografieren und Drehen.

Als ein ehemaliges Industriegelände trägt es im Hinblick auf dessen besondere Beschaffenheit erhöhte Gefahren in sich. Bitte tragen Sie festes Schuhwerk. Für von Ihnen verursachte Schäden an Sachen und Personen tragen Sie die Haftung. Gleiches gilt gegebenenfalls für von Ihnen beauftrage Dritte.

Die öffentlichen Bereiche des Landschaftsparkgeländes sind rund um die Uhr und kostenfrei begehbar. Ein grün gefärbtes Geländer signalisiert sicheren Zugang zu Anlagen und Gebäuden. Das Überklettern von Geländern, das Hineinklettern in abgeschlossene Bereiche und in eingezäunte Anlagen ist nicht gestattet. Es besteht Lebensgefahr. Dies gilt insbesondere auch für den Parkoursport.

Veranstaltungshallen oder Anlagen, die aus Sicherheitsgründen, Bauarbeiten oder durch Veranstaltungen gesperrt sind, können nicht betreten werden. Der Zugang zu Klettergarten, Hochseilparcours und Tauchgasometer ist zuvor mit dem jeweiligen Betreiber abzustimmen.

Zu einem großen Teil ist der Park mit dem Rollstuhl befahrbar. Bitte bedenken Sie jedoch, dass nicht alle Wege asphaltiert sind und die Aussichtsplattform des Hochofens 5, der Bunkersteg und der Sintersteg nicht für Rollstuhlfahrer erreichbar sind. Detailinformationen erhalten Sie unter Barrierefreiheit.

Die Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH haftet nicht für Schäden an privatem Eigentum, die durch Einwirkung Dritter (Diebstahl, Vandalismus, Brandstiftung usw.) entstehen. Wir raten, kein Eigentum sichtbar im PKW zu hinterlassen.

Auf vielen Wegen ist das Fahrradfahren möglich. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich größtenteils um nicht asphaltierte Wegstrecken handelt, die eine erhöhte Vorsicht und eine den Bedingungen jederzeit angepasste Geschwindigkeit erfordern. Achten Sie bitte besonders auf Spaziergänger (mit und ohne Hund) und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder.

Hunde sind im Landschaftspark Duisburg-Nord herzlich willkommen. Im Interesse aller Parkbesucher halten Sie sich jedoch bitte an die Vorschrift, dass Hunde an der Leine geführt werden müssen. In den Veranstaltungshallen und bei Events sind Tiere allerdings nicht gestattet.

Alle Waffen und waffenähnlichen Gegenstände, Paintball-Geschosse und Anscheinswaffen sind auf dem Gelände nicht zulässig.

Alle Aufbauten sowie die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Parkgelände sind im Vorfeld mit der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH abzusprechen.

Insbesondere winterliche Wetterbedingungen können zu eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten auf den Parkplätzen des Landschaftsparks Duisburg-Nord führen. Achtung: Eingeschränkter Winterdienst! Bitte beachten Sie außerdem, dass bei schlechter Witterung, Schnee und Glätte der Hochofen 5 und die Vorratsbunker 2-5 aus Sicherheitsgründen für Besucher gesperrt werden. Es besteht Lebensgefahr.

Den Weisungen des Aufsichtspersonals im Landschaftspark ist unverzüglich Folge zu leisten.

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