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Foto und Film

Sie wollen im Landschaftspark Duisburg-Nord fotografieren oder einen Film drehen? Ihre häufigsten Fragen haben wir hier zusammengefasst (Stand April 2017):

1. Ich bin eine Privatperson: Brauche ich eine Genehmigung?

Für private Foto- und Filmaufnahmen im Landschaftspark benötigen Sie grundsätzlich keine Genehmigung. Dazu gehören, z.B. Junggesellenabschiede, Familienaufnahmen, Hochzeitsaufnahmen, Modellaufnahmen (TfP), Cosplay-Fotoshootings (bitte beachten Sie unsere Hinweise unter Punkt 15), Fototreffen, Fotoexkursionen, schulische und akademische Projektarbeiten etc. Die Ausnahme sind Aufnahmen mit Fahrzeugen, mit großen Tieren, sowie Produktionen, bei denen technische Aufbauten auf dem Gelände erforderlich werden. Hier stellen wir nach Terminabsprache eine kostenpflichtige Genehmigung aus.

Die entstandenen Foto- und Filmaufnahmen können anschließend in allen privat genutzten Medien ohne Einschränkung verwendet werden.

2. Ich habe ein Gewerbe: Brauche ich eine Genehmigung?

Für gewerbliche Projekte ist immer eine Genehmigung erforderlich. Agenturen, Fernsehanstalten, professionelle Fotografen, Firmen, gewerbliche Fotokurse und gewerbliche YouTuber benötigen in jedem Fall eine Genehmigung. Dies gilt außerdem für alle Projekte, die das auf dem Gelände entstandene Material zu Werbezwecken veröffentlichen möchten, z.B. in Werbekampagnen, Flyern, Kalendern, Postern, Postkarten etc. Wir stellen nach Terminabsprache eine kostenpflichtige Genehmigung aus.

Die entstandenen Foto- und Filmaufnahmen können anschließend in allen Medien ohne Einschränkung verwendet werden. Um Ihre unverbindliche Anfrage zu starten füllen sie bitte das Antragsformular Foto- und Drehgenehmigung aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die auf Grundlage dieses Formulars bei uns eingehen.

3. Muss ich für eine Foto- oder Drehgenehmigung bezahlen?

Insbesondere für gewerbliche Projekte ist eine Foto- und Drehgenehmigung kostenpflichtig. In bestimmten Fällen können wir auch bei privaten Projekten eine Foto- bzw. Drehgenehmigung leider nicht kostenlos erteilen. Dies bezieht sich z.B. auf Aufnahmen mit Fahrzeugen auf dem verkehrsberuhigten Gelände.

4. Brauche ich als Leiter eines Fotoworkshops/Fotokurses eine Genehmigung?

Ein gewerblicher Fotoworkshop auf dem Gelände des Landschaftsparks ist in jedem Fall anzumelden, d.h. Kurse bei denen eine Teilnahmegebühr fällig wird. Dies gilt auch für Fotokurse diverser Volkshochschulen. Treffen von nicht gewerblichen Fotoclubs und Communities können genehmigungsfrei durchgeführt werden.

Um Ihre unverbindliche Anfrage zu starten füllen Sie bitte das Antragsformular Foto- und Drehgenehmigung aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die auf Grundlage dieses Formulars bei uns eingehen.

5. Kann ich das Gelände mit einem Fahrzeug befahren?

Es handelt sich um ein verkehrsberuhigtes Gelände. Fahrzeuge (PKW, Motorräder etc.) bedürfen daher immer einer Sondergenehmigung. Um Ihre unverbindliche Anfrage zu starten senden Sie uns bitte das Antragsformular Foto- und Drehgenehmigung zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die auf Grundlage dieses Formulars bei uns eingehen.

6. Sind Aktaufnahmen im Landschaftspark erlaubt?

Da es sich beim Landschaftspark um ein stark frequentiertes Besuchergelände handelt, können Aktaufnahmen nicht gestattet werden. Pornographische Aufnahmen auf dem Gelände sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht.

7. Darf ich im Landschaftspark mit einem Unbemannten Flugsystem (Drohne) fotografieren bzw. filmen?

Für Hobbypiloten sind Aufnahmen mit unbemannten Flugsystemen im Landschaftspark Duisburg-Nord aus Sicherheits- und Haftungsgründen ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für gewerbliche Projekte kann eine kostenpflichtige Sondergenehmigung bei der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH beantragt werden.

8. Darf ich im Landschaftspark mit Holi-Pulver fotografieren?

Bei privaten Projekten sind Aufnahmen mit Holi-Pulver im Landschaftspark Duisburg-Nord aus Haftungsgründen ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für gewerbliche Projekte kann eine Sondergenehmigung bei der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH beantragt werden.

9. Darf ich im Landschaftspark Lightpainting fotografieren?

Taschenlampen und künstliches Licht kann im Landschaftspark Duisburg-Nord für Lightpainting eingesetzt werden. Offenes Feuer, wie Stahlwolle, Wunderkerzen etc. sind nicht gestattet.

10. Darf ich mit einer Foto- oder Drehgenehmigung auch in den Eventhallen fotografieren bzw. filmen?

Eine Foto- oder Drehgenehmigung gilt in erster Linie für das Landschaftsparkgelände und die darauf befindlichen öffentlichen Anlagen, d.h. dass Sie nicht automatisch Zugang zu unseren Eventhallen erhalten. Die Kraftzentrale, der Gebläsehallenkomplex oder die Gießhalle sind gesondert anzumieten. Die entstandenen Foto- und Filmaufnahmen können anschließend in allen Medien ohne Einschränkung verwendet werden. Um Ihre unverbindliche Anfrage zu starten füllen sie bitte das Antragsformular Foto- und Drehgenehmigung aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen bearbeiten können, die auf Grundlage dieses Formulars bei uns eingehen.

11. Für welche Bereiche des Landschaftsparkgeländes ist meine Genehmigung gültig?

Eine Foto- oder Drehgenehmigung gilt in erster Linie für das Landschaftsparkgelände und die darauf befindlichen öffentlichen Anlagen. Insbesondere gewerbliche Aufnahmen im Besucherzentrum, im Klettergarten, im Hochseilparcours, im Tauchgasometer, in der Jugendherberge sind zusätzlich mit dem jeweiligen Betreiber abzustimmen.

12. Wie lange ist eine einmal erteilte Genehmigung gültig?

Eine Genehmigung wird für ein mit der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH abgesprochenes Datum erteilt und berechnet (Tagessatz). Nach Ablauf verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit und muss für ein weiteres Projekt neu beantragt werden.

13. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit einer Genehmigung?

Das Team des Landschaftspark ist immer bemüht eine umgehende Bearbeitung Ihrer Anfragen zu gewährleisten. Bitte rechnen Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von bis zu fünf Werktagen.

14. Kann die Park-Security meine Genehmigung überprüfen?

Ja, die Mitarbeiter der octeo Multiservices GmbH sind angehalten Genehmigungen zu überprüfen und Vorgehen auf dem Gelände zu hinterfragen. Daher melden Sie sich mit Ihrer Genehmigung bitte bei Betreten des Parks an der Pforte am Haupteingang an. Die Pforte ist täglich 24 Stunden besetzt.

15. Was gibt es sonst noch zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass bei privaten Aufnahmen alle waffenähnlichen Gegenstände, z.B. Anscheinwaffen für Cosplay, Paintball-Geschosse, Gaspistolen etc. auf dem Gelände nicht zulässig sind. Dies gilt ebenso für Feuer und Feuerwerkskörper, Kunstnebel, Rauchfackeln und Showflitter.

Sie haben noch eine Frage? Das Landschaftspark-Team steht Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Ihr Projekt zur Seite.


Antragsformular Foto- und Drehgenehmigung

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